Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB für die Vermietung der Ferienwohnung / Zimmer Bitzer Blick
Stand: August 2026
§ 1 Geltung der AGB
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
§ 2 Buchung / Buchungsbestätigung
Buchungswünsche geben Sie bitte schriftlich an Info@bitzer-blick.de oder rufen uns an. Können wir Ihnen die gewünschte Ferienwohnung in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung der gebuchten Ferienwohnung sowie die Rechnung bzw. den Mietvertrag. Die Reservierung für die Ferienwohnung ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung für eine Woche gültig und rechtskräftig (siehe § 3).
§ 3 Zahlungsbedingungen und Kaution
Die Bezahlung muss innerhalb von 7 Tagen nach dem Rechnungsempfang eingegangen sein, ansonsten ist die Reservierung nicht mehr gültig. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtpreis sofort nach Erhalt des Mietvertrags / der Rechnung zu bezahlen. Ohne Geldeingang kann die Ferienwohnung nicht betreten werden. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir im Falle einer kurzfristigen Buchung einen entsprechenden Zuschlag – siehe Preisliste – erheben.
Es wird eine Kaution (siehe Preisliste) unabhängig von der Mietdauer für jedes Objekt mit erhoben. Diese wird bereits im Mietvertrag / in der Rechnung erhoben. Sofern das jeweilige gemietete Objekt in schadfreiem, regelkonformem Zustand verlassen wurde, wird die Kaution umgehend auf das vom Mieter dafür angegebene Konto überwiesen (innerhalb von 14 Tagen). Die Preisliste (Anhang) ist Bestandteil dieser AGB.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 15,00 Euro an uns zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kunde. Kosten der Zahlung, insbesondere bei Überweisung aus dem Ausland, trägt der Kunde. Alle Banküberweisungsgebühren sind vollständig vom Mieter zu tragen, d. h. unserem Bankkonto ist der volle Rechnungsbetrag spesenfrei gutzuschreiben. Wir akzeptieren ausschließlich Zahlungen per Überweisung oder nach Absprache Bargeldzahlungen, keine EC- und Kreditkarten bzw. Schecks.
§ 4 An- und Abreise
Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 20:00 Uhr erfolgen, muss dies vorher abgesprochen werden. Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10:00 Uhr besenrein frei zu verlassen. Alles benutzte Geschirr ist wieder sauber in die Schränke einzuräumen. Die Mülleimer müssen vollständig entleert und der Kühlschrank vollständig ausgeräumt sein.
Werden diese Punkte am Tag der Abreise nicht eingehalten, wird eine Endreinigungsgebühr verlangt; diese wird von der Kautionssumme einbehalten. Bei verspätetem Check-out nach 10:00 Uhr werden Kosten in Höhe einer Übernachtung berechnet. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen und die Kaution einzubehalten.
§ 5 Ferienwohnung
Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt und dem Inventar, z. B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar.
Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Rauchen in der Wohnung, Manipulation oder Entfernung von Rauchmeldern, Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag jederzeit fristlos und ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt beim Vermieter.
§ 6 Haustiere
Die Unterbringung von Haustieren jeder Art ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Sollten Haustiere dennoch mitgebracht werden, wird die Wohnung nicht vermietet. Es fallen Stornokosten wie bei nicht erfolgter Anreise an.
§ 7 Aufenthalt / Hausregeln
Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen, welches sich im Mietpreis bestimmt. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht, den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.
Rauchverbot: Rauchen jeglicher Art – auch E-Zigaretten, Shishas oder ähnliche Produkte – ist in der gesamten Ferienwohnung (alle Räume sowie Balkon/Terrasse eingeschlossen) strikt untersagt. Rauchen ist ausschließlich außerhalb des Gebäudes gestattet.
Bei Verstoß gegen das Rauchverbot ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter pauschal 300,00 € für die Beseitigung des Rauchgeruchs zu berechnen (u. a. Sonderreinigung, Geruchsneutralisation, ggf. Austausch von Matratzen, Bettwäsche, Vorhängen und weiteren Textilien). Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; dem Vermieter bleibt die Geltendmachung eines nachweislich höheren Schadens vorbehalten. Der Betrag wird zunächst mit der Kaution verrechnet; ein darüber hinausgehender Betrag ist vom Mieter unverzüglich zu begleichen. Das Rauchen in der Wohnung sowie das Deaktivieren, Abdecken oder Entfernen von Rauchmeldern berechtigen den Vermieter außerdem zur sofortigen fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses ohne vorherige Abmahnung (siehe unten).
Im Haus leben noch weitere Personen. Deshalb bitten wir Sie, die Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr einzuhalten. Nach dem Duschen muss das Badezimmerfenster geöffnet werden, um die Feuchtigkeit aus dem Raum / der Wohnung zu entfernen. Die Fenster und Türen müssen beim Verlassen der Wohnung geschlossen werden.
Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen. Aus diesem Grund ist die Ferienwohnung mit zwei Rauchmeldern ausgestattet; diese dürfen nicht deaktiviert oder von der Decke abgenommen werden. Feiern / Partys sind nicht erlaubt. Das Treppenhaus sowie die komplette Außenanlage sind videoüberwacht. Die Daten werden automatisch nach 72 Stunden gelöscht.
Der Vermieter ist berechtigt, die Ferienwohnung zu Reinigungs-, Wartungs- und Kontrollzwecken zu betreten; dies erfolgt grundsätzlich nach vorheriger – auch kurzfristiger, z. B. telefonischer – Ankündigung unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Mieters. Besteht ein konkreter, tatsächlicher Verdacht auf einen erheblichen Verstoß gegen diese AGB oder die Hausordnung (insbesondere Rauchen in der Wohnung, Manipulation der Rauchmelder, deutlich erkennbare Überbelegung, nicht angemeldete Haustiere oder Partys) oder liegt Gefahr im Verzug vor (z. B. Verdacht auf Brand, Wasserschaden oder eine sonstige erhebliche Gefahr für Personen oder Eigentum), ist der Vermieter berechtigt, sich auch kurzfristig und – sofern der Mieter zuvor nachweislich nicht erreichbar war oder unmittelbare Gefahr vorliegt – ohne vorherige Ankündigung Zutritt zur Wohnung zu verschaffen. Die Ferienwohnung wird im Übrigen nach Absprache oder im 14-tägigen Rhythmus gereinigt.
Der Mieter erklärt sich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung der Ferienwohnung Bitzer Blick einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung.
Fristlose Kündigung / Hausverbot: Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis fristlos, mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Abmahnung zu kündigen (Hausverbot), wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei: Rauchen jeglicher Art in der Wohnung; Manipulation, Abdecken oder Entfernen von Rauchmeldern; Konsum, Besitz oder Handel mit illegalen Drogen; Feiern/Partys entgegen § 7; erheblicher Störung des Hausfriedens oder der Nachtruhe; unangemeldeter Überbelegung; unerlaubter Unter- oder Weitervermietung; Mitbringen nicht erlaubter Haustiere; vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung des Mietobjekts oder Inventars; Bedrohung, Beleidigung oder Belästigung des Vermieters, seiner Angehörigen, Mitarbeiter oder anderer Hausbewohner; sowie sonstigen erheblichen Verstößen gegen diese AGB oder die Hausordnung, die dem Vermieter unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar machen. Der Mieter hat die Ferienwohnung in diesem Fall unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Stunden nach Zugang der Kündigung (mündlich, telefonisch, per SMS/Messenger oder in Textform), zu räumen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des bereits gezahlten Mietzinses oder auf Entschädigung besteht in diesen Fällen nicht; die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens (z. B. Reinigungs-, Renovierungs- oder Vertragsstrafenkosten gemäß dieser AGB) bleibt vorbehalten.
§ 8 Winterdienst und Wegesicherung
Während der Wintermonate wird der Winterdienst nur eingeschränkt durchgeführt. Es kann daher vorkommen, dass der Weg zur Ferienwohnung glatt und verschneit ist. Den Mietern steht es frei, den Weg bei Bedarf selbst zu räumen. Eine Schneeschaufel befindet sich an der Haustüre und kann von den Mietern genutzt werden.
§ 9 Reiserücktritt
Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:
- bis zu 2 Wochen vor dem Anreisetag: 0 % des vereinbarten Mietpreises
- bis 1 Woche vor dem Anreisetag: 50 % des vereinbarten Mietpreises
- ab 6 Tage vor dem Anreisetag oder bei Nichtanreise: 100 % des vereinbarten Mietpreises
Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung wird empfohlen.
§ 10 Rücktritt durch den Vermieter
Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z. B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeberfamilie) sowie anderer nicht zu vertretender Umstände, die die Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz – eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Bewohner trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.
§ 11 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, Internet sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen. Für vom Gast eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 701 BGB). Der Vermieter haftet nicht für Unfälle oder Personenschäden jeglicher Art.
§ 12 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
§ 12.1 Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichem und zumutbarem Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z. B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
§ 12.2 Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierten Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
§ 12.3 Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht; Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z. B. Viren, Trojaner, Würmer etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden vom Vermieter und/oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
§ 12.4 Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen (dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen); die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massennachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen; dies erstreckt sich auch auf mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
§ 13 Schriftform
Andere als die in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vom Mieter und Vermieter mit Überweisung der Anzahlung akzeptiert.
§ 14 Verjährung
Ansprüche des Gastes gegenüber dem Vermieter verjähren grundsätzlich nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn (§ 199 Abs. 1 BGB). Hiervon unberührt bleiben Ansprüche des Gastes aus Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie sonstige Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
§ 15 Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Vermieter ist ausschließlich der Sitz des Vermieters. Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
§ 16 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
§ 17 Meldepflicht und Datenschutz
Der Mieter ist verpflichtet, bei Anreise wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Person sowie zu allen mitreisenden Personen zu machen. Ausländische Gäste sind gemäß §§ 29, 30 Bundesmeldegesetz (BMG) verpflichtet, bei Anreise einen Meldeschein auszufüllen und zu unterschreiben sowie sich auf Verlangen auszuweisen; die entsprechenden Daten werden vom Vermieter 12 Monate aufbewahrt und anschließend gelöscht. Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der Vertragsabwicklung ausschließlich nach den Vorschriften der DSGVO und des BDSG.
§ 18 Widerrufsrecht
Da es sich bei diesem Vertrag um einen Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Beherbergung zu anderen als Wohnzwecken handelt, der für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen wird, findet das gesetzliche Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB keine Anwendung.
Anhang: Preisliste
Die Mindestmietdauer beträgt 3 Nächte. Übernachtung für 1–2 Nacht/Nächte ist – saisonbedingt – auf Anfrage möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir in diesem Fall einen entsprechenden Zuschlag von 100 € erheben. Für jede weitere Person, die zuvor nicht angemeldet wurde, wird eine Strafgebühr von 80 €/Nacht erhoben. Bitte geben Sie bei der Buchung bereits die endgültige Personenanzahl an.
| Kaution nach § 3 | 150,00 € |
| Endreinigung bei Bedarf nach § 4 | 150,00 € |
| Waschmaschine pro Waschgang | 2,00 € |
| Zuschlag Kurzaufenthalt (1–2 Nächte) | 100,00 € |
| Nicht angemeldete Person | 80,00 € / Nacht |
| Verstoß gegen das Rauchverbot (Pauschale) | 300,00 € |